Bebauungsplan Nr. 59 "Am Schleimgraben"

Bebauungsplan Nr. 59 „Am Schleimgraben“

 

Bekanntmachung über die Freigabe des Vorentwurfs mit Begründung und Umweltbericht zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

 

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 08.04.2024 den Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung freigegeben.

 

Die Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Ihr wird in der Zeit vom 13.05.2024 bis 14.06.2024 Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht kann im o. g. Zeitraum in der Gemeinde Bindlach, Rathausplatz 1, 95463 Bindlach, bei Herrn Dörfler, Zimmer 1.06 während der allgemeinen Öffnungszeiten, Montag bis Freitag, 08:00 – 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag, 14:00 – 17:30 Uhr eingesehen werden.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

Bindlach, 04.05.2024

 

Christian Brunner

Erster Bürgermeister